Seniorenbetreuung Lebherz

Alles über die Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung

Die 24-Stunden-Betreuung, bekannt als häusliche Intensivpflege, ist eine Form der Pflege, bei der Betreuungskräfte, häufig aus osteuropäischen Ländern, in den Haushalt der pflegebedürftigen Person einziehen, um eine umfassende Versorgung zu gewährleisten. Diese Betreuungsform stellt für viele Familien eine wichtige Alternative zur Heimunterbringung dar, da sie es ermöglicht, die pflegebedürftige Person in ihrem vertrauten Umfeld zu belassen. Die Finanzierung dieser Betreuung ist jedoch komplex und erfordert eine detaillierte Kenntnis der zugrundeliegenden Mechanismen und Förderprogramme. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten, die rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt Ihnen praktische Hinweise zur Optimierung der Kosten.

Die 24-Stunden-Betreuung bewegt sich in einem Spannungsfeld unterschiedlicher rechtlicher Regelungen, die sowohl deutsches als auch europäisches Recht umfassen. Es ist von entscheidender Bedeutung, diese Grundlagen zu verstehen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und eine ordnungsgemäße Finanzierung sicherzustellen.

Arbeitnehmerentsendung und Werkvertrag

Zwei zentrale Modelle dominieren den Markt der 24-Stunden-Betreuung: die Arbeitnehmerentsendung und der Werkvertrag.

  • Arbeitnehmerentsendung (A1-Bescheinigung): Bei diesem Modell ist die Betreuungskraft bei einem ausländischen Unternehmen angestellt und wird nach Deutschland entsandt. Dieses Unternehmen ist für die Abführung von Steuern und Sozialabgaben im Herkunftsland zuständig. Die A1-Bescheinigung dient als Nachweis, dass die Betreuungskraft im Herkunftsland sozialversichert ist und unterliegt dem Recht des Entsendestaates. Für Sie als Familie bedeutet dies, dass Sie einen Vertrag mit einem ausländischen Dienstleister schließen und nicht direkt als Arbeitgeber auftreten. Dieses Modell bietet eine hohe Rechtssicherheit, sofern alle Vorschriften eingehalten werden.
  • Werkvertrag (Selbstständigkeit): Im Falle eines Werkvertrags tritt die Betreuungskraft als selbstständige Unternehmerin auf. Sie erbringt eine klar definierte Leistung gegen ein vereinbartes Honorar. Hierbei ist größte Vorsicht geboten, da die Gefahr der Scheinselbstständigkeit besteht. Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn die Betreuungskraft zwar formal als selbstständig gilt, tatsächlich aber weisungsgebunden ist und in die Arbeitsorganisation der Familie integriert wird. Die Konsequenzen der Scheinselbstständigkeit sind gravierend und können Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sowie Bußgelder nach sich ziehen. Die Abgrenzung zwischen tatsächlicher Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit ist oft schwierig und erfordert eine genaue Prüfung der Vertragsgestaltung und der tatsächlichen Arbeitsbedingungen. Ein klar definierter Werkvertrag, der den Leistungsumfang präzisiert und die Eigenständigkeit der Betreuungskraft unterstreicht, ist hier unerlässlich.

Mindestlohn und Arbeitszeiten

Unabhängig vom gewählten Modell müssen die deutschen Mindestlohnregelungen eingehalten werden. Dies betrifft sowohl entsandte Arbeitnehmer als auch selbstständige Werkvertragsnehmer, sofern sie ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Deutschland haben. Die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen, insbesondere des Arbeitszeitgesetzes, ist ebenfalls von Bedeutung. Eine 24-Stunden-Betreuung darf nicht als 24-Stunden-Arbeit missverstanden werden; auch Betreuungskräfte haben Anspruch auf Ruhezeiten und Pausen. Die Planung der Arbeitszeiten und die Gewährleistung ausreichender Erholungsphasen sind daher essenziell.

Finanzierungsmöglichkeiten durch die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist der zentrale Ankerpunkt für die Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung. Ihre Leistungen sind jedoch gedeckelt und decken in der Regel nicht die gesamten Kosten ab. Dennoch stellen sie eine unverzichtbare Unterstützung dar. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Das Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung, die Sie als pflegende Angehörige oder als pflegebedürftige Person erhalten, wenn die häusliche Pflege von Ihnen selbst oder von Ihnen unentgeltlich erbrachten Pflegepersonen (z.B. Angehörigen oder Freunden) organisiert wird. Die Höhe des Pflegegeldes ist gestaffelt nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld (Anspruch auf Entlastungsbetrag)
  • Pflegegrad 2: 332 Euro
  • Pflegegrad 3: 573 Euro
  • Pflegegrad 4: 765 Euro
  • Pflegegrad 5: 947 Euro

Dieses Geld steht Ihnen zur freien Verfügung und kann zur Finanzierung der Betreuungskraft eingesetzt werden. Insbesondere bei einer Betreuung im Rahmen eines Werkvertrags kann das Pflegegeld direkt zur Begleichung des Honorars verwendet werden.

Kombinationsleistungen

Sie haben die Möglichkeit, Pflegegeld mit Sachleistungen zu kombinieren. Sachleistungen sind Leistungen professioneller Pflegedienste, beispielsweise für grundpflegerische oder medizinische Verrichtungen. Wenn Sie nur einen Teil der Sachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie ein anteiliges Pflegegeld. Dies kann sinnvoll sein, wenn die Betreuungskraft nicht alle pflegerischen Aufgaben übernehmen kann oder darf und ein ambulanter Pflegedienst zusätzlich hinzugezogen wird. Die Höhe der Kombinationsleistung berechnet sich prozentual. Nehmen Sie beispielsweise 50% der Sachleistungen in Anspruch, erhalten Sie 50% des Ihnen zustehenden Pflegegeldes.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (Entlastungsbetrag)

Jede pflegebedürftige Person mit einem anerkannten Pflegegrad hat Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für folgende Leistungen eingesetzt werden:

  • Angebote zur Unterstützung pflegender Angehöriger im Alltag (z.B. Schulungen)
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Anbieter anerkannter Entlastungsleistungen (z.B. Haushaltshilfen, Betreuungsdienste)

Der Entlastungsbetrag kann auch zur Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung eingesetzt werden, sofern die Betreuungsleistungen von einem anerkannten Anbieter erbracht werden. Hier ist zu prüfen, ob die Agentur, die die Betreuungskraft vermittelt, als anerkannter Anbieter fungiert oder ob die Betreuungskraft selbst die Voraussetzungen erfüllt. Ein nicht ausgeschöpfter Entlastungsbetrag kann ins nächste Kalenderjahr übertragen werden, wodurch Sie möglicherweise eine höhere Summe zur Verfügung haben.

Verhinderungspflege

Wenn die reguläre Pflegeperson (z.B. ein Familienmitglied) aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen eine Auszeit benötigt, kann die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflegekraft übernehmen. Dieser Anspruch wird als Verhinderungspflege bezeichnet. Pro Kalenderjahr stehen Ihnen hierfür bis zu 1.612 Euro für maximal sechs Wochen zur Verfügung. Dies ist eine wertvolle Option, um Phasen abzudecken, in denen die Betreuungskraft ausfällt oder eine Pause benötigt. Die Leistungen der Verhinderungspflege können auch mit nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege aufgestockt werden, wodurch sich der Betrag auf bis zu 2.418 Euro erhöhen lässt.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist eine vollstationäre Pflege in einer Einrichtung für einen begrenzten Zeitraum. Sie kommt beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen in Betracht. Die Pflegeversicherung übernimmt hierfür bis zu 1.774 Euro für maximal 56 Tage pro Kalenderjahr. Obwohl die Kurzzeitpflege keine direkte Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung im häuslichen Umfeld darstellt, kann sie als Überbrückungslösung dienen, wenn die häusliche Betreuung vorübergehend nicht möglich ist. Nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege können für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden und umgekehrt, was die Flexibilität erhöht.

Umbau der Wohnung für Barrierefreiheit

Die Pflegeversicherung kann auch finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung gewähren, die die häusliche Pflege erleichtern. Hierzu zählen beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts, der Umbau des Badezimmers oder die Verbreiterung von Türen. Pro Maßnahme und pflegebedürftiger Person können bis zu 4.000 Euro beantragt werden. Diese Mittel können indirekt dazu beitragen, die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung zu reduzieren, indem sie die Pflegebedürftigkeit an bestimmten Stellen verringern oder die Arbeit der Betreuungskraft erleichtern. Die Beantragung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen und eine Notwendigkeit im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege begründet werden.

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar und können somit Ihre finanzielle Belastung weiter mindern. Die steuerliche Absetzbarkeit erfolgt in der Regel über die Behandlung als haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Ein Teil der Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, zu denen auch die Leistungen der 24-Stunden-Betreuung zählen können, ist steuerlich absetzbar. Hierbei sind 20% der Aufwendungen, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar. Die Voraussetzungen hierfür sind:

  • Die Leistung muss in Ihrem Haushalt erbracht werden.
  • Es muss eine Rechnung vorliegen, die per Banküberweisung bezahlt wurde (Barzahlungen werden nicht akzeptiert).
  • Die Leistungen müssen von einem selbstständigen Dienstleister oder einem in einem Minijob angestellten Arbeitnehmer erbracht werden. Bei einer Arbeitnehmerentsendung können die Leistungen des ausländischen Arbeitgebers unter Umständen ebenfalls geltend gemacht werden, hier ist eine genaue Prüfung der Rechnungsstellung und Leistungserbringung erforderlich.

Achten Sie auf eine detaillierte Rechnungsstellung, die die einzelnen Leistungen (z.B. Haushaltshilfe, Grundpflege) klar voneinander abgrenzt.

Außergewöhnliche Belastungen

Wenn die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung einen bestimmten, Ihnen zumutbaren Eigenanteil übersteigen, können sie als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Der zumutbare Eigenanteil richtet sich nach Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder. Je höher die Kosten und je niedriger Ihr Einkommen, desto eher greift diese Regelung.

Für die Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung ist in der Regel ein ärztliches Attest notwendig, das die Notwendigkeit der 24-Stunden-Betreuung bescheinigt. Darüber hinaus müssen Sie nachweisen können, dass die Pflegeleistungen medizinisch notwendig sind und nicht von der Pflegeversicherung oder anderen Stellen (z.B. Beihilfe) gedeckt werden. Dieser Weg ist oft komplexer als die Geltendmachung als haushaltsnahe Dienstleistung, kann aber bei sehr hohen Pflegekosten eine erhebliche Entlastung darstellen.

Bei der Überlegung, ob haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden sollen, ist zu beachten, dass eine doppelte Geltendmachung ausgeschlossen ist. Ihr Steuerberater kann Sie hier umfassend beraten und die für Ihre individuelle Situation optimale Lösung finden.

Potenziale zur Kostenoptimierung

Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung sind beträchtlich. Es gibt jedoch verschiedene Wege, diese Kosten zu optimieren und die finanzielle Belastung zu minimieren.

Kombination von Leistungen

Wie bereits erwähnt, stellt die Kombination verschiedener Leistungen der Pflegeversicherung eine Schlüsselstrategie dar. Nutzen Sie das Pflegegeld, den Entlastungsbetrag und, falls erforderlich, auch Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Diese Leistungen sind wie Zahnräder, die ineinandergreifen müssen, um ein effektives und möglichst kostengünstiges System zu schaffen. Es ist essenziell, die Ansprüche voll auszuschöpfen, die Ihnen gesetzlich zustehen.

Regional unterschiedliche Preise

Die Preise für 24-Stunden-Betreuungskräfte können je nach Herkunftsland, Qualifikation und Erfahrung variieren. Auch innerhalb Deutschlands kann es regionale Preisunterschiede geben. Es lohnt sich, verschiedene Agenturen und Anbieter zu vergleichen und Angebote einzuholen. Achten Sie jedoch nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Seriosität des Anbieters, die Qualifikation der Betreuungskräfte und die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Ein niedriger Preis bei gleichzeitig hohen rechtlichen Risiken kann im Endeffekt teurer sein.

Direktanstellung (Minijob)

In bestimmten Fällen kann die Direktanstellung einer Betreuungskraft im Rahmen eines Minijobs eine Option sein. Dies bietet sich an, wenn nur bestimmte, weniger intensive Betreuungsleistungen benötigt werden und die pflegebedürftige Person noch relativ selbstständig ist. Die Kosten sind hierbei überschaubar, da lediglich der Stundenlohn und geringe Abgaben an die Minijob-Zentrale anfallen. Der Vorteil liegt in der direkten Kontrolle über die Arbeitsbedingungen und der geringeren Komplexität im Vergleich zur Arbeitnehmerentsendung. Die Nachteile zeigen sich in der Begrenztheit der Arbeitsstunden (max. 538 Euro Verdienst pro Monat) und der geringeren Abdeckung bei Ausfall der Betreuungskraft. Zudem ist hier ebenfalls darauf zu achten, dass die Leistung nicht über den Rahmen eines Minijobs hinausgeht, um keine Scheinanstellung zu generieren.

Zusammenarbeit mit Vermittlungsagenturen

Seriöse Vermittlungsagenturen spielen eine wichtige Rolle bei der Organisation der 24-Stunden-Betreuung. Sie unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Betreuungskräften, kümmern sich um die vertraglichen und administrativen Belange und sind Ansprechpartner bei Problemen. Die Kosten für die Dienstleistungen der Agentur sind in der Regel in den Gesamtpreisen enthalten. Achten Sie bei der Wahl einer Agentur auf:

  • Transparenz: Klare Kostenstruktur, keine versteckten Gebühren.
  • Referenzen: Positive Erfahrungen anderer Familien.
  • Lizenzen und Zertifizierungen: Nachweis der Seriosität.
  • Erreichbarkeit und Support: Ein guter Kundenservice ist entscheidend.
  • Sprachkenntnisse: Stellen Sie sicher, dass die Agentur zweisprachige Ansprechpartner hat, um die Kommunikation mit Ihnen und Ihren Angehörigen zu erleichtern.

Ein kritischer Blick auf die Vertragsbedingungen ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Agentur Ihren Bedürfnissen entspricht und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Praktische Hinweise und häufige Fallstricke

 

Kriterium Beschreibung Typische Werte / Beispiele
Monatliche Kosten Durchschnittliche Ausgaben für eine 24-Stunden-Betreuungskraft 2.000 – 3.500 Euro
Fördermöglichkeiten Öffentliche Zuschüsse und finanzielle Unterstützung Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Zuschüsse der Pflegekasse
Pflegegeld (je nach Pflegegrad) Monatliche finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung Pflegegrad 2: ca. 316 Euro
Pflegegrad 3: ca. 545 Euro
Pflegegrad 4: ca. 728 Euro
Entlastungsbetrag Monatlicher Betrag für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro pro Monat
Steuerliche Absetzbarkeit Absetzbarkeit der Betreuungskosten als haushaltsnahe Dienstleistung Bis zu 20 % der Kosten, maximal 4.000 Euro jährlich
Eigenanteil Der verbleibende Betrag, der vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden muss Je nach Förderung und Kosten ca. 1.000 – 2.500 Euro monatlich
Vertragsarten Formen der Beschäftigung der Betreuungskraft Direktvertrag, Agenturvermittlung, Entsendemodell

Die Navigation durch das Dickicht der Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuung erfordert nicht nur Wissen, sondern auch eine strategische Herangehensweise.

Frühzeitige Planung

Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und Informationsbeschaffung. Warten Sie nicht, bis ein akuter Pflegefall eintritt. Eine vorausschauende Planung ermöglicht es Ihnen, verschiedene Optionen zu prüfen, Angebote zu vergleichen und alle notwendigen Anträge fristgerecht zu stellen. Die Bürokratie kann zeitraubend sein; sehen Sie dies als einen Marathon, nicht als einen Sprint.

Dokumentation und Nachweise

Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen über alle Ausgaben, erhaltenen Leistungen und Korrespondenzen mit der Pflegekasse, dem Finanzamt und den Betreuungsagenturen. Belege, Rechnungen, Verträge und Kommunikation sind entscheidend für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche und zur Vermeidung von Rückfragen oder Beanstandungen. Eine sorgfältige Dokumentation ist Ihr Anker in der See der Verwaltung.

Beratung durch Experten

Nutzen Sie die Möglichkeit der Beratung durch unabhängige Experten:

  • Pflegeberatungsstellen: Die meisten Pflegekassen bieten kostenlose Pflegeberatungen an, bei denen Sie umfassende Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.
  • Sozialdienste in Krankenhäusern: Nach einem Krankenhausaufenthalt können die Sozialdienste Ihnen bei der Organisation der häuslichen Pflege und der Beantragung von Leistungen helfen.
  • Unabhängige Pflegeberatungsbüros: Es gibt auch private Anbieter, die eine unabhängige Beratung anbieten, oft gegen Honorar.
  • Steuerberater: Bei Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit ist ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

Eine professionelle Beratung kann Ihnen helfen, das Optimum aus den vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten herauszuholen und teure Fehler zu vermeiden.

Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns

Es ist Ihre Verantwortung als Auftraggeber oder Familie, darauf zu achten, dass die Betreuungskraft gemäß den deutschen Mindestlohnvorschriften bezahlt wird. Dies gilt auch für entsandte Arbeitnehmer. Fordern Sie entsprechende Nachweise von der Agentur an und prüfen Sie diese sorgfältig. Bei einem Werkvertrag müssen Sie sicherstellen, dass das vereinbarte Honorar ein reales Äquivalent zum Mindestlohn darstellt, wenn man die Arbeitszeit berücksichtigt. Das Risiko von Nachzahlungen und empfindlichen Strafen bei Nichteinhaltung ist erheblich und darf nicht unterschätzt werden.

Umgang mit Scheinselbstständigkeit

Die Klippe der Scheinselbstständigkeit ist tückisch. Um das Risiko zu minimieren, sollte der Werkvertrag klar formulieren, dass die Betreuungskraft weisungsunabhängig arbeitet, ihre Arbeitszeiten selbst bestimmen kann und die vereinbarte Leistung im Vordergrund steht, nicht die Anwesenheit zu bestimmten Zeiten oder die Integration in den Familienalltag über das Notwendige hinaus. Vermeiden Sie es, der Betreuungskraft feste Anweisungen zu geben oder sie wie einen Angestellten zu behandeln. Die rechtlichen Konsequenzen können gravierend sein, wenn das Finanzamt oder die Sozialversicherungsträger zu dem Schluss kommen, dass tatsächlich ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Eine präzise Vertragsgestaltung und eine reflektierte Praxis sind hier die Eckpfeiler Ihrer Sicherheit.

Die Wahl und Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuung ist eine komplexe Entscheidung mit weitreichenden finanziellen und rechtlichen Implikationen. Eine fundierte Informationsbasis und eine sorgfältige Planung sind unerlässlich, um die bestmögliche Versorgung der pflegebedürftigen Person sicherzustellen und gleichzeitig die finanzielle Belastung für die Familie zu managen. Betrachten Sie die verschiedenen Finanzierungsoptionen als Bausteine, die Sie klug zusammensetzen müssen, um eine stabile und tragfähige Brücke zur häuslichen Pflege zu schaffen.

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