- 1. Vertragsparteien und rechtlicher Rahmen
- 2. Leistungsbeschreibung und Aufgabenbereich
- 3. Arbeitszeiten, Pausen und Freizeit
- 4. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
- 5. Unterkunft und Verpflegung
- 6. Vertretung im Krankheits- oder Urlaubsfall
- 7. Haftung und Versicherung
- 8. Vertragsdauer, Kündigungsfristen und Verlängerung
- 9. Datenschutz und Schweigepflicht
- 10. Kommunikation und Feedback-Regelung
- 11. Unterschriften und Anhänge
- Ein klarer Vertrag ist die Grundlage für Vertrauen und Sicherheit
Wer eine Pflege- oder Betreuungskraft beschäftigt, sollte sich nicht nur auf mündliche Absprachen verlassen. Ein schriftlicher Vertrag ist unverzichtbar, um beide Seiten abzusichern – die Familie ebenso wie die Betreuungskraft. Er schafft Klarheit über Aufgaben, Arbeitszeiten, Rechte und Pflichten und beugt Missverständnissen oder rechtlichen Problemen vor.
Gerade in der 24-Stunden-Betreuung kommt es häufig zu Unsicherheiten: Wer ist der tatsächliche Arbeitgeber? Welche Leistungen sind vereinbart? Wie wird sichergestellt, dass alles legal abläuft? Diese Fragen lassen sich mit einem gut formulierten Vertrag beantworten. Die folgende Checkliste zeigt, welche Punkte in keinem Betreuungsvertrag fehlen dürfen – egal, ob die Pflegekraft direkt angestellt oder über eine Agentur vermittelt wird.
1. Vertragsparteien und rechtlicher Rahmen
Der Vertrag muss eindeutig festhalten, wer die Vertragspartner sind.
- Familie oder pflegebedürftige Person: als Auftraggeber oder Arbeitgeber.
- Pflegekraft oder deren Entsendeunternehmen: als Auftragnehmer oder Arbeitnehmer.
Wenn die Betreuungskraft über eine Agentur aus Osteuropa entsendet wird, ist diese der offizielle Arbeitgeber. In diesem Fall sollte die Familie nur Vertragspartner der Agentur, nicht der Betreuungskraft selbst sein.
Unbedingt enthalten sein sollte auch:
- Sitz und vollständige Kontaktdaten der Agentur.
- Hinweis auf das EU-Entsendemodell.
- Vorlage der A1-Bescheinigung (Nachweis über Sozialversicherung im Heimatland).
Nur so ist die Beschäftigung legal und sozial abgesichert.
2. Leistungsbeschreibung und Aufgabenbereich
Ein zentraler Bestandteil des Vertrags ist die klare Definition der Aufgaben, die die Betreuungskraft übernehmen soll. Das schafft Transparenz und verhindert spätere Unklarheiten.
Typische Aufgaben können sein:
- Unterstützung bei der Körperpflege (z. B. Waschen, Anziehen, Toilettengänge).
- Haushaltsnahe Tätigkeiten (Kochen, Putzen, Waschen, Einkaufen).
- Begleitung und Gesellschaft (Spaziergänge, Gespräche, Arztbesuche).
- Organisation des Alltags (Terminplanung, Haushaltsführung).
Gleichzeitig muss klar geregelt werden, welche Aufgaben ausdrücklich nicht zum Tätigkeitsbereich gehören, z. B.:
- medizinische Behandlungen,
- Medikamentengabe ohne ärztliche Anordnung,
- oder pflegerische Tätigkeiten, die examiniertes Personal erfordern.
Eine präzise Leistungsbeschreibung verhindert Missverständnisse – sowohl für die Familie als auch für die Betreuungskraft.
3. Arbeitszeiten, Pausen und Freizeit
Der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ darf nicht wörtlich verstanden werden – niemand kann rund um die Uhr arbeiten. Der Vertrag muss deshalb klare Regelungen zu Arbeitszeit und Ruhepausen enthalten.
Empfohlen sind:
- tägliche Arbeitszeit: ca. 8 bis 10 Stunden,
- Pausenregelungen (mindestens 2 Stunden am Tag),
- wöchentlicher Freizeitausgleich (z. B. 1 freier Tag pro Woche oder 2 Halbtage).
Auch die Nachtbereitschaft sollte geregelt sein – also, ob und wie oft die Betreuungskraft nachts geweckt werden darf. Falls nächtliche Einsätze häufig nötig sind, muss das gesondert vergütet oder über Schichtmodelle gelöst werden.
Diese Punkte sind nicht nur rechtlich wichtig, sondern auch für das Wohlbefinden und die Motivation der Betreuungskraft entscheidend.
4. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Ein seriöser Vertrag enthält klare Angaben zur Vergütung, damit keine Unklarheiten entstehen. Dazu gehören:
- Monatlicher Bruttobetrag oder Tagessatz,
- Fälligkeit der Zahlung (z. B. jeweils zum Monatsende),
- Überweisungsart (z. B. direkt an die Agentur),
- eventuelle Zuschläge für Sonn- und Feiertage,
- Reisekostenregelung (wer übernimmt An- und Abreise?),
- und Regelungen zu Urlaubsvergütung.
Familien sollten darauf achten, dass der gesamte Betrag transparent aufgeschlüsselt ist – inklusive aller Abgaben, Agenturgebühren und Versicherungen. Nur so lässt sich nachvollziehen, ob die Betreuung legal erfolgt.
5. Unterkunft und Verpflegung
Da die Betreuungskraft im Haushalt des Seniors lebt, muss der Vertrag regeln, welche Wohn- und Lebensbedingungen bereitgestellt werden.
Dazu gehören:
- ein eigenes, abschliessbares Zimmer,
- Zugang zu Bad und Küche,
- angemessene Heizung, Licht und Internetzugang,
- sowie freie Verpflegung während des Aufenthalts.
Die genauen Rahmenbedingungen (z. B. Nutzung von Waschmaschine oder Gemeinschaftsräumen) sollten ebenfalls festgehalten werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
6. Vertretung im Krankheits- oder Urlaubsfall
Ein seriöser Vertrag sieht eine Regelung für Ausfallzeiten vor. Niemand kann dauerhaft ohne Pause arbeiten – deshalb sollte klar definiert sein,
- wie Urlaubszeiten organisiert werden,
- wie lange vorher diese anzukündigen sind,
- und wer im Krankheitsfall die Betreuung übernimmt.
Agenturen bieten in der Regel Ersatzkräfte an. Der Vertrag sollte festhalten,
- wie schnell eine Vertretung bereitgestellt wird,
- ob die Familie zusätzliche Kosten trägt,
- und ob ein Übergabetag vorgesehen ist.
Das sichert die Kontinuität der Betreuung – auch bei unvorhergesehenen Ereignissen.
7. Haftung und Versicherung
Ein besonders wichtiger Punkt betrifft die Haftung bei Schäden oder Unfällen. Der Vertrag muss klar regeln,
- welche Versicherung die Betreuungskraft hat,
- ob eine Haftpflichtversicherung besteht,
- und wie bei Sach- oder Personenschäden vorzugehen ist.
Im EU-Entsendemodell ist die Betreuungskraft über den Arbeitgeber im Heimatland versichert. Eine zusätzliche private Haftpflichtversicherung kann jedoch sinnvoll sein.
Auch der Arbeitsunfallschutz sollte erwähnt sein – beispielsweise über die Sozialversicherung im Herkunftsland.
8. Vertragsdauer, Kündigungsfristen und Verlängerung
Da Pflegebedürfnisse sich ändern können, sollte der Vertrag flexibel, aber verlässlich gestaltet sein.
Wichtige Punkte:
- Beginn und Dauer des Vertrags,
- Kündigungsfrist (in der Regel 2 bis 4 Wochen),
- Bedingungen für eine Vertragsverlängerung,
- und Vorgehen bei vorzeitigem Abbruch (z. B. bei Krankenhausaufenthalt oder Heimeinzug).
Eine beiderseitige Kündigungsmöglichkeit sorgt für Fairness und verhindert rechtliche Auseinandersetzungen.
9. Datenschutz und Schweigepflicht
Die Betreuungskraft hat täglich Einblick in persönliche und gesundheitliche Daten des Seniors. Deshalb ist eine Vertraulichkeitsklausel Pflicht.
Sie verpflichtet die Betreuungskraft,
- alle privaten Informationen geheim zu halten,
- keine Fotos oder Daten weiterzugeben,
- und keine vertraulichen Gespräche ausserhalb des Haushalts zu erwähnen.
Diese Regelung schützt die Privatsphäre und ist insbesondere bei Demenz oder sensiblen Krankheitsbildern von grosser Bedeutung.
10. Kommunikation und Feedback-Regelung
Ein oft unterschätzter Punkt: Gute Pflege lebt von guter Kommunikation. Im Vertrag kann festgelegt werden,
- dass es regelmässige Feedbackgespräche zwischen Familie, Agentur und Betreuungskraft gibt,
- wie Probleme gemeldet werden,
- und wer im Konfliktfall vermittelt.
Viele Agenturen bieten feste Ansprechpartner oder Hotlines an – diese sollten im Vertrag namentlich aufgeführt sein.
11. Unterschriften und Anhänge
Zum Abschluss müssen alle Vertragspartner unterschreiben – also Familie, Agentur und ggf. die Betreuungskraft. Nur dann ist der Vertrag rechtlich bindend.
Zusätzlich sollten wichtige Dokumente als Anhang beigefügt werden, darunter:
- Kopie der A1-Bescheinigung,
- Nachweis über Kranken- und Haftpflichtversicherung,
- Sprachzertifikate oder Referenzen,
- und ggf. ein Übergabeprotokoll bei Betreuungswechsel.
Ein klarer Vertrag ist die Grundlage für Vertrauen und Sicherheit
Ein gut strukturierter Betreuungsvertrag schützt beide Seiten – die Familie ebenso wie die Betreuungskraft. Er schafft Transparenz, Rechtssicherheit und gegenseitiges Vertrauen, das für eine funktionierende 24-Stunden-Betreuung unverzichtbar ist.
Wer alle wichtigen Punkte berücksichtigt, sorgt dafür, dass der Start der Betreuung reibungslos, fair und rechtlich einwandfrei verläuft. Denn gute Pflege beginnt nicht erst im Alltag, sondern bereits auf dem Papier – mit einem Vertrag, der die gemeinsame Verantwortung klar und menschlich regelt.