Die 24-Stunden-Pflege zu Hause ist für viele Familien eine wertvolle und menschliche Lösung, um ältere Angehörige im vertrauten Umfeld betreuen zu lassen. Sie ermöglicht, dass Senioren in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, während sie gleichzeitig individuell unterstützt und begleitet werden. Doch bei aller Erleichterung, die dieses Modell bietet, sind auch rechtliche Aspekte zu beachten. Wer eine Betreuungskraft beschäftigt oder über eine Agentur beauftragt, muss sicherstellen, dass die Beschäftigung legal, fair und korrekt geregelt ist. Nur so können sowohl Angehörige als auch Betreuungskräfte vor rechtlichen Risiken geschützt werden.
Zunächst ist wichtig zu verstehen, dass der Begriff „24-Stunden-Pflege“ keine rechtlich definierte Bezeichnung ist. Er beschreibt keine tatsächliche Arbeitszeit von 24 Stunden, sondern vielmehr eine Betreuungsform, bei der die Betreuungskraft im Haushalt des Seniors lebt und im Alltag unterstützt. Die Betreuungskraft arbeitet dabei nicht rund um die Uhr, sondern hat geregelte Arbeits- und Ruhezeiten. In der Praxis bedeutet das: Sie hilft bei alltäglichen Aufgaben, begleitet den Senior, sorgt für Struktur und emotionale Stabilität, übernimmt aber keine medizinischen Tätigkeiten. Medizinische Pflege bleibt ausschliesslich examinierten Fachkräften vorbehalten. Genau hier liegt ein häufiger Irrtum – Betreuung ist nicht gleich Pflege, und das Gesetz unterscheidet klar zwischen beiden Formen.
In der Praxis haben sich drei rechtlich zulässige Beschäftigungsmodelle etabliert. Am weitesten verbreitet ist das sogenannte Entsendemodell. Dabei ist die Betreuungskraft in einem EU-Land – beispielsweise in Polen, der Slowakei oder Rumänien – bei einem Dienstleistungsunternehmen angestellt und wird von dort zeitweise nach Deutschland entsendet. Sie bleibt im Heimatland sozialversichert, was durch die sogenannte A1-Bescheinigung nachgewiesen wird. Diese Bescheinigung ist das wichtigste Dokument, das Angehörige prüfen sollten. Es belegt, dass alle Sozialabgaben ordnungsgemäss abgeführt werden und keine illegale Beschäftigung vorliegt. Familien, die sich für das Entsendemodell entscheiden, sind nicht Arbeitgeber der Betreuungskraft, sondern Auftraggeber einer Dienstleistung. Dadurch liegt die rechtliche Verantwortung beim entsendenden Unternehmen, was das Risiko für Angehörige erheblich reduziert.
Das zweite Modell ist das sogenannte Arbeitgebermodell. Hier wird der Senior oder ein Familienmitglied selbst zum Arbeitgeber. Dieses Modell erfordert eine umfassende administrative Verantwortung – von der Lohnabrechnung über Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge bis hin zur Arbeitszeitregelung. Zwar ist diese Variante legal, sie ist jedoch aufwendig und fehleranfällig, insbesondere wenn keine Erfahrung im Arbeitsrecht besteht. Bereits kleine Versäumnisse bei der Lohnmeldung oder Sozialversicherung können rechtliche Konsequenzen haben. Daher entscheiden sich nur wenige Familien für dieses Modell.
Das dritte Modell ist die selbstständige Tätigkeit der Betreuungskraft. Sie arbeitet dann auf Honorarbasis und stellt Rechnungen. Allerdings ist dieses Modell heikel, weil in vielen Fällen keine echte Selbstständigkeit vorliegt. Wenn die Betreuungskraft ausschliesslich für eine Familie tätig ist, feste Arbeitszeiten hat und Weisungen erhält, kann der Verdacht der Scheinselbstständigkeit entstehen. In diesem Fall drohen hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen sowie Strafen. Deshalb sollte man diese Variante nur in Ausnahmefällen und nach rechtlicher Beratung wählen.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Arbeitszeiten und Ruhezeiten. Auch bei der häuslichen Betreuung gelten die europäischen Arbeitszeitrichtlinien. Eine tägliche Arbeitszeit von etwa acht Stunden ist üblich, ergänzt durch festgelegte Ruhezeiten und mindestens einen freien Tag pro Woche. Die Bezeichnung „24-Stunden-Pflege“ darf nicht wörtlich verstanden werden, denn niemand darf ohne Pause arbeiten. Eine Betreuungskraft hat Anspruch auf Erholung und Schlaf, und diese Zeiten müssen respektiert werden. Wenn auch nachts regelmässig Hilfe nötig ist, muss das als Nachtbereitschaft oder Wechselschicht im Vertrag festgehalten und gesondert vergütet werden.
Zentral für die rechtliche Sicherheit ist ein klarer, schriftlicher Vertrag. In ihm sollten alle wichtigen Punkte geregelt sein: die genauen Aufgaben der Betreuungskraft, die Arbeitszeiten, die Vergütung, Urlaubsregelungen, Kündigungsfristen und Versicherungsnachweise. Auch sollte festgehalten werden, welche Tätigkeiten ausdrücklich nicht übernommen werden dürfen – etwa medizinische Behandlungen oder Medikamentengabe ohne ärztliche Anweisung. Ein transparenter Vertrag schützt beide Seiten und vermeidet Missverständnisse. Seriöse Agenturen arbeiten mit zweisprachigen Verträgen, um sprachliche Hürden zu vermeiden und die Verständlichkeit zu gewährleisten.
Ein weiterer unverzichtbarer Aspekt ist der Versicherungsschutz. Betreuungskräfte sollten immer krankenversichert, unfallversichert und haftpflichtversichert sein. Die Kranken- und Sozialversicherung erfolgt im Heimatland der Betreuungskraft, wenn sie entsendet ist. Für den Fall von Unfällen im Haushalt ist eine Unfallversicherung notwendig, und eine Haftpflichtversicherung deckt mögliche Schäden ab, die während der Tätigkeit entstehen können. Angehörige sollten sich zusätzlich erkundigen, ob ihre eigene Privathaftpflichtversicherung die Betreuungskraft einschliesst, um alle Eventualitäten abzudecken.
Auch steuerlich gibt es klare Regelungen. Die Kosten für eine legale 24-Stunden-Betreuung können in der Regel steuerlich geltend gemacht werden – entweder als haushaltsnahe Dienstleistung oder als aussergewöhnliche Belastung. Wichtig ist dabei, dass alle Zahlungen nachweisbar sind und über offizielle Rechnungen erfolgen. Barzahlungen oder mündliche Absprachen sind nicht steuerlich absetzbar und bergen rechtliche Risiken. Je nach Situation können bis zu 20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr, steuerlich berücksichtigt werden.
Obwohl Angehörige im Entsendemodell nicht als Arbeitgeber gelten, haben sie dennoch Pflichten. Sie müssen für angemessene Unterkunft und Verpflegung sorgen, die Privatsphäre der Betreuungskraft respektieren und sicherstellen, dass die vereinbarten Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Eine respektvolle Kommunikation und ein faires Miteinander sind nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich wichtig. Verstösse gegen Arbeitsschutz oder Menschenwürde können Konsequenzen haben, selbst wenn die Betreuung über eine Agentur organisiert ist.
Besonders riskant ist die illegale Beschäftigung. Manche Familien lassen sich von scheinbar günstigen Angeboten locken, bei denen Betreuungskräfte ohne gültige Entsendung oder Vertrag arbeiten. Doch diese vermeintlichen Einsparungen können teuer werden. Wer eine Betreuungskraft schwarz beschäftigt, riskiert hohe Bussgelder, Nachzahlungen von Sozialabgaben und den Verlust des Versicherungsschutzes. Auch die Betreuungskraft selbst ist in solchen Fällen nicht abgesichert, was im Krankheits- oder Unfallfall gravierende Folgen haben kann. Deshalb sollten Familien immer auf offizielle Dokumente, gültige A1-Bescheinigung und vertragliche Transparenz bestehen.
Ein weiterer rechtlich relevanter Punkt betrifft den Datenschutz. Da die Betreuungskraft im privaten Haushalt arbeitet, erhält sie zwangsläufig Einblick in persönliche Lebensumstände, Gesundheitsdaten und familiäre Angelegenheiten. Diese Informationen sind vertraulich und dürfen weder weitergegeben noch gespeichert werden. Seriöse Agenturen verpflichten ihre Betreuungskräfte schriftlich zur Verschwiegenheit. Angehörige sollten dafür sorgen, dass sensible Dokumente sicher aufbewahrt und persönliche Gespräche respektvoll geführt werden.
Auch die Qualitätssicherung gehört zu einem rechtlich sauberen Betreuungssystem. Angehörige sollten regelmässig prüfen, ob die Betreuungskraft sich wohlfühlt, die Aufgaben erfüllt und die Absprachen eingehalten werden. Viele Agenturen bieten Feedbackgespräche oder monatliche Rückmeldungen an. Dadurch bleiben die Abläufe transparent, und mögliche Konflikte können frühzeitig erkannt und gelöst werden. Besonders wichtig ist eine gute Kommunikation, damit Missverständnisse gar nicht erst entstehen.
Da Betreuungskräfte auch Urlaub und Freizeit benötigen, sollten Familien rechtzeitig mit der Agentur klären, wie Vertretungen organisiert werden. Jede Ersatzkraft muss ebenfalls legal beschäftigt und versichert sein. Eine gute Übergabe zwischen den Betreuungspersonen verhindert Unruhe und sichert Kontinuität im Alltag des Seniors.
Letztlich haben auch Betreuungskräfte Rechte, die respektiert werden müssen. Dazu gehören faire Bezahlung, Schutz vor Überstunden, geregelte Pausen und menschliche Achtung. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, entsteht eine stabile, vertrauensvolle Betreuungssituation. Wer auf Respekt und Gerechtigkeit achtet, sorgt nicht nur für rechtliche Sicherheit, sondern auch für eine harmonische Zusammenarbeit.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Rechtssicherheit ist kein bürokratisches Hindernis, sondern die Grundlage einer guten 24-Stunden-Pflege. Familien, die legale Beschäftigungswege nutzen, Verträge sorgfältig prüfen, Versicherungen sicherstellen und die Menschenwürde der Betreuungskraft respektieren, schaffen die Basis für eine verlässliche Betreuungslösung. Eine seriöse Agentur ist dabei der wichtigste Partner – sie sorgt für transparente Verträge, überprüfte Betreuungskräfte und kontinuierliche Begleitung. So bleibt die 24-Stunden-Pflege nicht nur menschlich, sondern auch rechtlich auf sicherem Fundament. Wer diese Aspekte beachtet, kann seinen Angehörigen mit gutem Gewissen ermöglichen, in Würde und Sicherheit zu Hause zu leben.
